Generalkonsulat der Russischen Föderation in Leipzig (geschlossen)
Angesichts der Forderung der deutschen Bundesregierung, die russischen Generalkonsulate in Frankfurt am Main, Hamburg, Leipzig und München zu schließen, wurde seit dem 1. Januar 2024 der konsularische Service in dieser Vertreteung eingestellt.
Geschichte
Am 30 März (10. April) 1783 beschloss Kaiserin Katharina II. die Errichtung eines russischen Konsulats in Leipzig, das damit zur ältesten ausländischen konsularischen Vertretung in der Messe-, Handels- und Universitätsstadt Leipzig wurde.
In der Hansestadt Hamburg bestand bereits seit 1777 ein russisches Konsulat, das damit zum ältesten russischen Konsulat in Deutschland überhaupt avanciert. Die neuen Konsulate wurden - wie aus der Aufzählung unschwer zu ersehen ist - in solchen Städten errichtet, die für den Handel Russlands mit Mittel- und Westeuropa und für die russische Schiffahrt von strategischer Bedeutung waren.
Aber warum das binnenländische Leipzig? Die sächsische weltoffene Stadt zeichnete sich durch eine außerordentlich günstige Verkehrslage am Schnittpunkt wichtiger europäischer Fernverkehrsstraßen aus. Mit seinen damals dreimal jährlich stattfindenden Warenmessen bildete die Stadt für das Russische Reich die Drehscheibe für Handel und Wandel, für Wissenschaft und Verlagswesen zwischen Ost und West, Nord und Süd. Außerdem existierten seit dem Beginn des 18. Jahrhunderts enge geistige Berührungen zwischen St.Petersburg und Leipzig. Die von der Mitteldeutschen Aufklärung geprägte Universität war bedeutend für die Ausbildung wissenschaftlicher Fachkräfte. Besonders deutsche Gelehrte nahmen auch gern berufliche Angebote und wissenschaftliche Berufungen aus Russland an. Das Leipziger Berlagswesen und der prosperierende Buchhandel wirkten prägend auf das russische Geistesleben, auch durch die Vermittlung westeuropäischen aufklärerischen Gedankengutes.
Hinzu kamen die verstärtkten außenpolitischen Bemühungen Russlands in Mittel- und Westeuropa nach dem Frieden von Teschen (1779). Damals wurde das Russische Reich nach dem Bayerischen Erbfolgekrieg zwischen Österreich und Preußen anstelle Schwedens zu einer Garantiemacht für die deutsche Reichsverfassung ernannt, wie diese im Westfälischen Frieden von 1648 nach dem Dreißigjährigen Krieg festgeschrieben worden war. Als Folge dieser neuen Situation wurde im Petersburger Kollegium für Auswärtige Angelegenheiten eine eigene Deutschland-Abteilung gegründet und ein ganzes Netz diplomatischer Vertretungen in den deutschen Staaten geschaffen. Damit wuchs auch das russische Interesse an Mitteldeutschland, besonders an Sachsen und damit an Leipzig.
Zum ersten russischen Konsul in Leipzig wurde Fjodor Issajewitsch Saposhnikow (1749-1789), damals Kollegienassessor, ernannt.
Die konsularische und handelspolitische Arbeit nahm bereits vor der Reichsgründung enorm zu, so dass ab 1847 die Funktion eines Vizekonsuls im russischen Generalkonsulat eingeführt wurde. Bis zum Ersten Weltkrieg wurde das Personal Schritt für Schritt auf drei, ja sogar auf vier konsularische Mitarbeiter aufgestockt. Um der zunehmenden Arbeit gerecht zu werden, schuf man außerdem später noch zusätzlich das Amt eines deutschen Honorarkonsuls im Range eines Vizekonsuls.
Mit dem Beginn des Ersten Weltkrieges wurde die Tätigkeit des Generalkonsulats in Leipzig aufgehört. Mit dem 2. August 1914 wurde allen russischen Konsuln in Deutschland das Exequatur entzogen.
Nach der Russischen Revolution von 1917 und der Errichtung der Sowjetmacht wurde die Tätigkeit der russischen Konsulats in Leipzig von den sowjetischen Behörden zunächst nicht erneuert, obwohl das offenbar beabsichtigt war. Der bolschewistische Berufsrevolutionär und zeitweilige Volkskommissar für Finanzen Wjatscheslaw Rudolfowitsch Menshinski, seit 22. April 1918 sowjetrussischer Generalkonsul für Berlin und Preußen, sollte in Übereinstimmung mit dem Bolkskommissariat für auswärtige Angelegenheiten der RSFSR die Bestellung russischer Wahlkonsuln in Sachsen vorbereiten. Auf seine Bitte hin unterbreitete der damalige Oberbürgermeister von Leipzig, Karl Wilhelm August Rothe, in Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Leipziger Handelskammer Richard Schmidt am 24. Juni 1918 eine Liste von zehn honorigen Bürgern für diesen Posten. Kriterien für die Berufung waren die geschäftliche und gesellschaftliche Stellung des Kandidaten, seine persönliche Eignung und die bisherigen Beziehungen zu Russland.