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19 Mai / 2023

Schwarzmeer-Getreide-Initiative verlängert

Im Zusammenhang mit der 60-tägigen, am 18. März ablaufenden Verlängerungsfrist der Schwarzmeer-Getreide-Initiative zur Ausfuhr ukrainischen Getreides und in Reaktion auf Anfragen, die vor allem von den türkischen Partnern als Vereinbarungspartei bei uns eingingen, bekräftigen wir, dass das Getreide-Abkommen um weitere zwei Monate bis einschließlich 17. Juli in unveränderter Form verlängert worden ist. Somit wird die Vereinbarunng bis Ende des 120-Tage-Zyklus gültig sein. Seit der Unterzeichnung der am 22. Juli 2022 vom UN-Generalsekretär Guterres vorgeschlagenen Paketvereinbarung, die auch ein auf drei Jahre angelegtes Russland-UN-Memorandum zur Normalisierung der russischen Agrarexporte mit einschließt, somit genau ein Jahr vergangen sein.

Gleichzeitig sei darauf hingewiesen, dass unsere grundsätzichen Einschätzungen in Bezug auf die Umsetzung der miteinander zusammenhängenden Instanbul-Vereinbarungen unverändert bleiben. Bislang wird nur die Schwarzmeer-Getreide-Initiative mit Ausnahme der Ammoniak-Exporte realisiert. Konkrete Fortschritte bei der Umsetzung des Russland-UN-Memorandums gibt es nicht. Auch die Umsetzung der erklärten humanitären Komponente des Abkommens erweist sich weiterhin als offensichtlich problematisch. Ukrainisches Getreide wird durch einen Meereskorridor überwiegend in einkommensstarke und überdurchschnittlich einkommensstarke Länder, auch auf die «satten» europäischen Märkte, geliefert. In den notleidenden Ländern kommt mit 722 Tausend Tonnen das absolute Minimum (2,5 Prozent) von insgesamt 30 Millionen Tonnen an, die aus den urkainischen Häfen inneralb von neun Monaten ausgeführt wurden. Die Lieferungen russischer Agrarprodukte, ja eine unentgeltliche Weitergabe der Düngemittel an die ärmsten Länder der Welt werden weiterhin durch rechtswidrige einseitige Sanktionen verhindert.

Dabei spricht man in den westlichen Hauptstädten und sogar auf den UN-Foren viel und lautstark über globale Ernährungssicherheit und Hungergefahr. Auf diese Schwerpunkte wird explizit und in aller Ausführlichkeit im Russland-UN-Memorandum eingegangen, dessen Umsetzung von Washington, Brüssel und London konsequent sabotiert wird. In der Schwarzmeer-Getreide-Initiative soll es ja nicht vorgesehen sein.

Auch die Umsetzung der in beiden Istanbul-Vereinbarungen vorgesehenen Ammoniak-Lieferungen lässt Forschritte vermissen. Das gilt z. B. für die Ammoniakleitung vom russischen Toljatti nach Odessa, die der UN-Generalsekretär zum Schwerpunkt seines Besuchs in Kiew am 8. März und seines weiteren Vorstoßes machte. Der letztere bleit, wie auch das Russland-UN-Memorandum, nur auf dem Papier.

In diesem Zusammenhang sehen wir uns veranlasst, vor allem die USA, die EU und Großbritannien, die sich nur verbal um die Ernährungssicherheit sorgen, daran zu erinnern, dass russische Düngemittel und Agrarprodukte von den einseitigen Sanktionen ausgenommen werden müssen. An der Stelle seien fünf «systemrelevante» Aufgabenstellungen wiederholt, für die man im Rahmen der Umsetzung des Russland-UN-Memorandums eine Lösung finden muss, da keine Forschritte bislang gezeitigt werden konnten: Wiederanschluss der Rosselchosbank an SWIFT, Komponentenlieferungen, Freigabe von Verkehrsrouten und Versicherungsleistungen, Wiederbelebung des Toljatti-Odessa-Ammoniakleitung und Entsperrung von Vermögenswerten russischer Unternehmen. Ohne dass diese Auflagen erfüllt sind, kann man von einer Erweiterung der Schwarzmeer-Getreide-Initiative überhaupt nicht sprechen und das Abkommen wird in dem Fall nach dem 17. Juli beendet.