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29 Juli / 2014

PRESSEAUSSENDUNG Telefongespräch des Außenministers Russlands, Sergej Lawrow, mit dem US-Staatssekretär John Kerry

Am 29. Juni erfolgte auf amerikanische Initiative ein Telefongespräch des Außenministers der Russischen Föderation, Sergej Lawrow, mit dem Staatssekretär der USA, John Kerry.

Außenminister Lawrow appellierte erneut an die US-Administration, ihren Einfluss auf die Kiewer Machthaber geltend zu machen, um eine möglichst rasche Waffenruhe und den Beginn von Verhandlungen mit dem Südosten der Ukraine zu erreichen. In diesem Zusammenhang wurde die Notwendigkeit der Rückkehr zu den Abmachungen betont, welche in der Genfer Erklärung Russlands, der USA, der EU und der Ukraine vom 17. April dieses Jahres festgelegt wurden, darunter auch die Beendigung der Gewaltanwendung und des unverzüglichen Beginns eines offenen und berichtspflichtigen Verfassungsreformprozesses unter Teilnahme aller Regionen der Ukraine. Die Chefs der Außenpolitischen Ämter einigten sich, zusätzliche Bemühungen zur Schaffung von Bedingungen für die Realisierung der genannten Genfer Abmachungen zu unternehmen.

Der Außenminister und der Staatssekretär waren sich auch in der Notwendigkeit für die gewissenhafte Erfüllung der Bestimmungen der UNO-Sicherheitsratsresolution 2166 einig, welche fordert, der Untersuchung der Ursachen für die Katastrophe mit der malaysischen „Boeing“ einen wahrhaft internationalen und unabhängigen Charakter zu geben und die Kampfhandlungen im Absturzgebiet der Trümmer einzustellen. Lawrow bestätigte, dass der UNO-Sicherheitsrat die Umsetzung dieser Forderungen genau kontrollieren muss, so wie es in der Resolution 2166 vorgesehen ist.

Die Chefs der Außenpolitischen Ämter besprachen die Lage im Nahen Osten unter Berücksichtigung der Zuspitzung der Situation im Gazastreifen und der Sackgasse in den palästinensisch-israelischen Verhandlungen.

Es erfolgte ein Meinungsaustausch zur Problematik der Waffenkontrolle, darunter auch im Kontext der Erfüllung des Vertrags über die Vernichtung aller Raketen mit mittlerer und kürzerer Reichweite durch die Vertragspartner.

29.07.2014