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09 Juli / 2014

Kommentar des Departements für Information und Presse des Außenministeriums Russlands bezüglich der Arbeit im UN-Sicherheitsrat zur Abstimmung des Entwurfes einer Humanitären Resolution zu Syrien

Ende Mai brachten Australien, Jordanien und Luxemburg eine Initiative zur Verabschiedung einer Zusatzresolution des UN-Sicherheitsrats für Syrien ein und definierten als deren Hauptaufgabe die Verbesserung der humanitären Situation im Land. Der von ihnen eingebrachte Entwurf sah vor, dass der Rat den nicht kontrollierten grenzüberschreitenden Zugang humanitärer Güter nach Syrien über das Territorium der Nachbarstaaten – Türkei, Jordanien und Irak – genehmige, was mit der von der UNO bestätigten Achtung der Souveränität Syriens nicht zu vereinbaren wäre.

Die russische Seite trat ursprünglich gegen diesen Schritt auf. In Moskau ging man davon aus, dass vorher die alsbaldige Umsetzung der vom UN-Sicherheitsrat zuvor gefassten Beschlüsse unmittelbar in Syrien sicherzustellen sei. Zudem waren die notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen – die syrische Regierung arbeitet insgesamt konstruktiv mit den internationalen humanitären Agenturen zusammen, und grundlegende Probleme bei der Versorgung der Zivilbevölkerung mit humanitärer Hilfe sind nur in den von der Opposition kontrollierten Gebieten zu beobachten. Doch auch in diesem Bereich zeichnete sich ein Fortschritt ab, der auf die Verbreitung der Praxis lokaler Friedensschlüsse zwischen den Machtstrukturen der Regierung und den diesen gegenüberstehenden bewaffneten Einheiten der Opposition zurückzuführen war.

Um neue Spannungen im UN-Sicherheitsrat zu vermeiden und darum bemüht, die Beschaffung humanitärer Hilfe für die notleidende Bevölkerung Syriens zu beschleunigen, hat die russische Delegation unterdessen eingewilligt, an der Abstimmung des Dokuments teilzunehmen.

Derzeit geht im Sicherheitsrat die intensive Arbeit am Resolutionsentwurf weiter. Wir arbeiten darauf hin, dass dieser auf eine wirkliche Verbesserung der humanitären Lage in Syrien abzielt. Ausgehend von dieser Aufgabe haben wir den Vorschlag eingebracht, eine UN-Beobachtermission an den Passierstellen der Nachbarstaaten – in Jordanien, im Irak und in der Türkei – zu stationieren, um die Durchfahrt sowie die Nomenklatur der nach Syrien gesandten Güter zu überwachen, damit deren ausschließlich humanitärer Charakter garantiert werden kann.

Grundsätzlich ist es wichtig, dass die syrische Regierung ihre Zustimmung zum obengenannten grenzüberschreitenden Lieferungsschema gibt, unter der Bedingung, dass dieses entsprechend den UN-Richtlinien für die Erbringung außerordentlicher humanitärer Hilfe erfolgen wird, d.h. in Koordination mit den syrischen Behörden. Dieses Verfahren wurde in der am 22. Februar d.J. verabschiedeten Resolution 2139 des UN-Sicherheitsrats, die ebenfalls der humanitären Situation in Syrien gewidmet war, vorgeschrieben.

Den Autoren des Dokuments wurde die russische Position klar zur Kenntnis gebracht: es dürfen darin keinerlei Zwangsmaßnahmen aufscheinen, darunter Sanktions- oder Gewaltmaßnahmen, die von Artikel VII der UN-Charta vorgesehen sind. Dies betrifft erst recht die automatische Aktivierung von Sanktionen gegen die Regierung Syriens. Alle weiteren Schritte müssen Gegenstand der Untersuchung im UN-Sicherheitsrat sein, und Beschlüsse dürfen nur auf der Grundlage von überprüften Fakten gefasst werden.

Mit dem Schwerpunkt auf die vorstehenden Ausführungen sind wir bereit, die konstruktive Arbeit zur Abstimmung dieses Resolutionsentwurfes im UN-Sicherheitsrat fortzusetzen.

09.07.2014