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07 Juli / 2014

Antwort des offiziellen Vertreters des Außenministeriums Russlands, Alexander Lukaschewitsch, auf Pressefragen bezüglich des Beschlusses der japanischen Regierung, die Selbstbeschränkungen im Verteidigungsbereich aufzuheben

Am 1. Juli bestätigte das japanische Ministerkabinett Änderungen der amtlichen Auslegung von Artikel 9 der Verfassung, der dem japanischen Staat kein Recht auf Kriegsführung zugestand und die Bildung einer Streitmacht sowie sonstiger Mittel zur Kriegsführung verbot. Die Neuinterpretation erlaubt unter anderem den Einsatz der nationalen Selbstverteidigungskräfte im Ausland für den Fall, dass ein Verbündeter Tokios angegriffen wird, sowie die Entsendung von Soldaten zur Teilnahme an Friedenseinsätzen.

Wir möchten kein vorschnelles Urteil zur offiziellen Erklärung des Rechtes auf kollektive Selbstverteidigung der japanischen Regierung abgeben. Es wird alles von deren weiteren praktischen Schritten abhängen. Wir werden die Handlungen des Kabinetts Shinzō Abe aufmerksam verfolgen, u.a. im Rahmen der im Dezember 2013 proklamierten Konzeption des „proaktiven Pazifismus“. Japan muss einsehen, dass Sicherheitsfragen sensible Angelegenheiten für seine Nachbarn in der Region darstellen, die damit rechnen, dass Tokio eine friedliebende Außenpolitik führen und in Fragen militärischer Aktivität Zurückhaltung zeigen wird, dass es die Ergebnisse des Zweiten Weltkriegs anerkennen und keine Versuche zulassen wird, die Verbrechen des japanischen Militarismus zu rechtfertigen.

07.07.2014